Schießstand

Schießzeiten:
mögliche Schießzeiten nach Vereinbarung

Als Schießzeiten gelten die durch die Ordnungsgbehörde zugelassenen möglichen Schießzeiten. Die real geplanten Schießen und den damit verbundenen Schießzeiten sind in der Rubrik Termine hinterlegt. Termine außerhalb müssen gesondert vereinbart werden.

Zulässige Schießbedingungen
auf Schießplatz der Torgelower Schützengilde e.V.

Vor und während des Schießens ist auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nach dem gültigen Waffenrecht zu achten.

Für das Trainings- und Wettkampfschiessen stehen dem Schützen verschiedene Schießbahnen für das Schießen mit Kurz- und Langwaffen zur Verfügung.

1 x 50 m Stand mit 9 Schießbahnen, 3 davonausgestattet mit Pritsche und Seilzuganlage

1 x 25 m Stand mit 5 Schießbahnen

1x Schießanlage für das Flintenschießen

Folgende Schießdisziplinen können laut Sportordnung geschossen werden:

50 m Stand KK Gewehr cal. 22lfb.
– KK Sportgewehr 3×20
– KK Sportgewehr 3×40
– KK Liegendkampf 60 Schuß
– Freie Pistole

25 m KK / Großkaliberpistole; Geschoßenergie bis max. 1500 Joule
– Sportpistole KK
– Pistole 9 mm Luger
– Revolver 357 Magnum / 38 spez.
– Revolver 44 Magnum
– Pistole 45 ACP

Schießanlage für das Flintenschießen
– Tarp
– Doppeltrap
– Skeet
– Rollhase

Das Schießen von Disziplinen anderer gesetzlich zugelassener Schützenverbände ist entsprechend der gültigen waffenrechtlichen Vorschriften unter Einhaltung der geltenden Schießstandvorschriften (Aushang) zulässig.

Das Schießen ist mit dem vor Ort verantwortlichen Schießleiter abzustimmen.